Rahmenbedingungen
Verschwiegenheit
Psychotherapeut*innen unterliegen gem. §15 PthG der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht – sowohl über den Inhalt als auch über die Inanspruchnahme der Psychotherapie. Die psychotherapeutische Verschwiegenheit wird auch über den Therapieverlauf hinaus strikt eingehalten.
Kosten & Kostenerstattung
Einzeltherapie:
50 Minuten: 110 Euro
Paartherapie oder Familientherapie:
75 Minuten: 165 Euro
Kostenerstattung:
Es besteht die Möglichkeit einen Teil der Kosten für Einzeltherapie / Familientherapie durch ÖGK, SVS oder BVAEB rückerstattet zu bekommen:
Folgende Tarife gelten derzeit bei den unterschiedlichen Krankenkassen:
ÖGK EINZELSITZUNG € 33,70,-
SVS-BSVG EINZELSITZUNG € 45,-
SVS-GSVG EINZELSITZUNG € 45,-
BVAEB EINZELSITZUNG € 46,60,-
Bei Vorliegen einer privaten Krankenversicherung kann eine Rückerstattung bis zu 100% möglich sein.